Begehung mit anschließender Bilanzierung - Sanierungsfahrplan - Umsetzungshilfe - Darstellung der thermischen Gebäudeteile - BAFA-Förderung - Online-Versammlung zur Erläuterung des Sanierungsfahrplans - Bildung einer Grundlage für zukünftige Beschlussfassungen - Maßnahmenbegleidung - Überwachung
Im ersten Schritt wird für das Gebäude ein Sanierungsfahrplan erstellt. Der Sanierungsfahrplan wird in der Eigentümerversammlung beschlossen.
Im Sanierungsfahrplan werden alle wichtigen Gewerke betrachtet und dargestellt. Sie können sich das wie einen kleinen Sanierungskatallog vorstellen.
Ein Pflicht aus dem Katallog gibt es nicht. Als EIgentümer entscheiden Sie von Fall zu Fall. Der Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Mit der Umsetzungshilfe erhalten Sie Informationen zu den Gewerken und Erläuterungen zu den Maßnahmen.
Die gezeigte Darstellung ist ebenfalls in der Beratung enthalten. Sie erhalten ausführliche Auskünfte vom Energieberater
Gerne können Sie auch direkt Kontakt zu unserem Partner aufnehmen.